Die ambulante Kur
Wir freuen uns, dass Ihre Krankenkasse Ihnen eine ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationskur zur Linderung Ihrer Beschwerden an Rücken und Gelenken bewilligt hat!
Nun entscheiden Sie, wann Sie die Kur antreten möchten und buchen eine Unterkunft.
Anschließend sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren, denn erfahrungsgemäß reisen die meisten Gäste samstags oder sonntags an und möchten am Montag den Kurarzt aufsuchen.
Im Rahmen der ambulanten Kur legen Sie uns bitte den Kurarztschein, den Ihnen Ihre Krankenkasse ausgestellt hat, und Ihre Versichertenkarte vor.
Sie erhalten nach der Arztkonsultation eine Verordnung aller erforderlichen Anwendungen als Kurrezept.
Auch zusätzliche Verordnungen sogenannter Verhaltenstherapeutischer Maßnahmen wie
- Bewegungstraining (Gerätetraining)
- Ernährungsberatung, Raucherentwöhnung und
- psychovegetative Entspannungstechniken sind bei uns in Bad Gögging möglich.
Außerdem fungiert der Kurarzt während der Kur als Ihr "Hausarzt ", d.h.
Sie können sich auch jederzeit an uns wenden, wenn Sie irgendwelche
gesundheitlichen Probleme haben, die mit der Kur nichts zu tun haben.
Während der Kur zahlen Sie beim Kurarzt keine Praxisgebühr.
Einmalig fallen 10 € Rezeptgebühr für die Kurrezepte an.
Hinzu kommen noch 10 % der Anwendungskosten.
Von 1996 bis 8/2002 galt eine gesetzlich festgelegte Vierjahresfrist, ehe Sie erneut eine Kur beantragen konnten. Diese Frist ist seit 2002 wieder auf 3 Jahre herabgesetzt worden. Die Kurdauer kann individuell festgelegt werden, sollte aber, um gut zu wirken, 3 Wochen betragen. Die Krankenkassen können pro Tag einen Zuschuss bis zu 13 € gewähren.
Einmal im Monat halte ich im Kurmittelhaus einen Vortrag über
"Die Wirkung von Schwefel-, Moor- und Thermalbädern". Die Termine für 2008 finden Sie hier.
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