Hausarztpraxis Dr. med. Ulrich Kämpfe Praktischer Arzt · Kurarzt · Chirotherapie · Sportmedizin
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Wie wird die Kur bewilligt?

Auf der Grundlage des Kurantrages und des Gutachtens des Medizinischen Dienstes trifft die Krankenkasse die Entscheidung. Hierbei kann sie auch von der vorgeschlagenen Kurform abweichen.
Lehnt die Krankenkasse den Kurantrag ab, informiert sie darüber den behandelnden Arzt unter Angabe der Gründe, damit das Therapieziel ggf. auf andere Weise erreicht werden kann.
Gegen eine Ablehnung Ihres Kurantrages sollten Sie schriftliche Einspruch erheben.
Bewilligt die Krankenkasse die ambulante Kur, stellt sie den Kurarztschein aus.

Wichtig:
Anträge auf ambulante Kuren können bereits nach drei (vorher vier) Jahren nach einer bereits absolvierten ambulanten Kur erneut gestellt werden!

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