Hausarztpraxis Dr. med. Ulrich Kämpfe Praktischer Arzt · Kurarzt · Chirotherapie · Sportmedizin
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Welche Bedeutung hat der Kurarztschein?

Der Kurarztschein ist Grundlage der kurärztlichen Behandlung. Er wird von der Krankenkasse (linke Hälfte) ausgefüllt. Die Krankenkasse bittet Sie, unmittelbar vor Kurantritt die rechte Hälfte von Ihrem behandelnden Arzt vollständig ausfüllen zu lassen.

Am Kurort suchen Sie mit dem Kurarztschein einen dort niedergelassen Kurarzt auf, der Ihnen die Behandlungen verordnet, die Ihren Beschwerden angemessen sind.

Bitte bringen Sie auch Ihre Versichertenkarte (Chipkarte) zum Kurarztbesuch mit!

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Gültigkeit des Kurarztscheines und der Kurmittelchecks:

Ein Kurarztschein muß nicht innerhalb des Quartales eingelöst werden, in dem er ausgestellt wurde.
Allerdings geben manche Krankenkassen neuerdings auch einen Zeitraum an, während dessen die Kur absolviert werden muß!

Wichtig:
Liegt ein Kurarztschein nicht vor, kann die Kur nicht angetreten werden. Die Krankenkasse übernimmt keine Leistungen.

Welche Zuzahlungen sind zu leisten?

Für die Konsultation des Kurarztes mit Kurarztschein wird keinePraxisgebühr erhoben.
Es fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an, auch wenn mehrere Verordnungen ausgestellt werden.
Des weiteren sind 10 % der Kosten für die Heilmittel von Ihnen zu übernehmen.

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