Hausarztpraxis Dr. med. Ulrich Kämpfe Praktischer Arzt · Kurarzt · Chirotherapie · Sportmedizin
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Gesundheitsvorsorge-Untersuchungen

Wir haben hier für Sie eine kleine Übersicht zusammengestellt, wer ab wann welche  Gesundheits-Vorsorgeuntersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstattet werden, in Anspruch nehmen kann.

Wir beraten Sie auch gern, was Sie darüber hinaus im Rahmen Individueller Gesundheitsleistungen für Ihre Gesundheitsvorsorge tun können.

Beim Hausarzt

Die Gesundheitsvorsorge-Untersuchung beim Hausarzt ist eine klinische Vorsorgeuntersuchung, die Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen ab Vollendung des 35. Lebensjahres alle 2 Jahre kostenlos in Anspruch nehmen können.

Diese Untersuchung beinhaltet:

  • eine klinische Untersuchung sowie
  • die Bestimmung der Nüchtern-Blutzuckers und des Gesamtcholesterins und
  • eine Urinuntersuchung
  • Überprüfung Ihres Impfstatus
  • Auf Wunsch kann auch ein Hautkrebs-Screening-Test durchgeführt werden.

Die Teilleistungen Ruhe- und Belastungs-EKG, Lungenfunktionstest sowie weitere Laboruntersuchungen sind seit 1.4.99 aus dem Leistungsumfang des GKV-Checks gestrichen.

Für diesen Check-up wird keine Praxisgebühr erhoben.

Bitte bringen Sie dazu Ihren Impfpass mit.


Die  Krebsfrüherkennungs-Untersuchung des Mannes   übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen jährlich ab dem 45. Lebensjahr. Sie kann ebenfalls vom Hausarzt durchgeführt werden. Es werden die äußeren Geschlechtsorgane, die Prostata und die Lymphknoten klinisch untersucht sowie nach Hautveränderungen geschaut. Ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl gehört auch dazu.

Ab dem 50. Lebensjahr haben Frauen und Männer bis zum 55. Lebenjahr einmalig Anspruch auf eine Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs sowie jährlich Anspruch auf eine Tastuntersuchung des Enddarms und einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl zur Früherkennung des Darmkrebs.

Ab dem 55. Lebensjahr kann bei Frauen und Männern alle 2 Jahre ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder wahlweise zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren erfolgen (zur Früherkennung des Darmkrebs).
Mehr zu Darmkrebsfrüherkennung...

Beim Frauenarzt

Ab 20 Jahre übernehmen die GKV jährlich eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit Anamnese, Gebährmutterhalsabstrich und Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane.

Ab 30 Jahre können Frauen jährlich eine erweiterte Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit zusätzlicher Befragung nach Hautveränderungen, Abtastung der Brust und der Achselhöhlen sowie Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust absolvieren.

Ab 50 bis 69 Jahre werden Frauen alle 2 Jahre zu einem Mammographiescreening (Röntgen der Brüste) in eine zertifizierte  medizinische Einrichtung zur Brustkrebsfrüherkennung eingeladen.
Mehr zum Mammographiescreening...

Beim Zahnarzt

Ab 18 Jahre zahlen die GKV für alle ihre Versicherten eine jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung mit Zahnsteinentfernung.


Die Vorsorgeuntersuchungen der GKV sind breit gefächert, Sie sollten Sie auch nutzen!

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