| Jugendarbeitsschutzuntersuchung |
JugendarbeitsschutzuntersuchungDer Gesetzgeber schreibt die 1. Jugendarbeitsschutz-Untersuchung (JASU) vor Beginn der Aufnahme einer Lehrausbildung vor. Die zweite JASU soll vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen.Bei Abschluss der Schulausbildung erhalten die Schüler je einen Berechtigungsschein (weiß) für die erste und zweite JASU (rosa) und ein Formular, in dem u.a. Informationen über den bisherigen Gesundheitszustand des Jugendlichen abgefragt werden. Dieser Fragebogen ist gemeinsam mit dem Erziehungsberechtigten auszufüllen und von diesem zu unterschreiben. Den Berechtigungsschein (weiß) von der Schule, den Fragebogen und den Impfausweis (bei neuen Patienten auch die Versichertenkarte der Krankenkasse zu korrekten Erfassung der Personalien) legen Sie bitte vor der ersten JASU unserer Mitarbeiterin am Empfang vor. Wir möchten darauf hinweisen, dass ohne gültigen Berechtigungsschein die Kosten für die 1. und 2. JASU vom Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen sind. Nach erfolgter Untersuchung durch den Arzt, zu der auch eine Urin-Probe gehört und eine Überprüfung des Impfstatus, erhält der Schüler die entsprechenden Unterlagen für den zukünftigen Arbeitgeber. In den seltensten Fälle ist noch eine weiterführende Untersuchung durch einen Facharzt notwendig. Vor der Vollendung des 18. Lebensjahres hat die zweite JASU zu erfolgen, sonst verfällt der zweite Berechtigungsschein (rosa) und der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten haben die Kosten selbst zu tragen. |
